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Ihr Versicherungsmakler in Trendelburg | Hofgeismar | Kassel

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Mette Versicherungen
Sieler Str. 5
34388 Trendelburg-
        Eberschütz
Tel. 05671 / 7799991
Mobil 0178 / 1809192
Fax 05671 / 7799992
E-Mail: service@3lv.de
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Gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation
Diese gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation ist bestimmt für Herr/Frau/Firma/Online
Ihr Vermittler und Vertragspartner als Versicherungsmakler ist:
Martin Mette
Mette Versicherungen
Sieler Str. 5
34388 Trendelburg-Eberschütz
Telefon 0 56 71 - 77 99 99 -1
Telefax 0 56 71 - 77 99 99 -2
Handy 0 160 - 79 32 400
E-Mail mette@3LV.de
Homepage www.3LV.de

Als Versicherungsmakler beraten wir unsere Kunden. Für unsere Beratungsleistungen braucht uns unser Kunde nicht gesondert vergüten. Wir erhalten eine Courtage von dem jeweiligen Versicherer, mit welchem unser Kunde einen Versicherungsvertrag abschließt.

Status gemäß Gewerbeordnung
Ihr Vertragspartner ist tätig als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung, bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach § 34 d Abs. 7 der Gewerbeordnung eingetragen. (*)
Register-Nr.: D-ERR6-CJYG7-55
Zuständige IHK
Industrie- und Handelskammer Kassel, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel,
Telefon: 0561/7891-0, Telefax: 0561/7891-290, Email: info@kassel.ihk.de,

Ihr Vertragspartner besitzt eine Genehmigung nach §34c Gewerbeordnung (Umfang laut Gesetzestext vor dem 01.01.2013).
Umfang: x Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
x  Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a
x  Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
x  Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
0  Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a und b

ausstellende Behörde: Landkreis Korbach
Aufsichtsbehörde: Landkreis Korbach, Südring 2, 34497 Korbach
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Genehmigung nach 34d GewO
Ihr Vertragspartner besitzt eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Genehmigung nach 34d GewO.

Beteiligungen von oder an Versicherungsunternehmen
Ihr Vertragspartner besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen und auch kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital Ihres Vertragspartners. Ihr Vertragspartner bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben unterbevollmächtigter Dritter. Gemeinsame Angaben: Sofern Sie die o. g. Eintragungen im Vermittlerregister überprüfen möchten, so können Sie dies über die Internetseite www.vermittlerregister.info oder unter Telefon: 01806 00 58 50 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 0,60 EUR/Anruf aus Mobilfunknetzen) oder bei der DIHK e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 030/20308-0, Internet: www.dihk.de als registerführende gemeinsame Stelle nach § 11a GewO jederzeit veranlassen. Sofern Sie mit unseren Dienstleistungen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Sie folgende Stelle als außergerichtliche Schlichtungsstellen anrufen:

Anschrift der Schlichtungsstellen

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Ombudsmann Private Kranken- und
Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Ombudsmann der privaten Bausparkassen
Postfach 303079
10730 Berlin

(*)Begriffserklärung
Versicherungsmakler
Von Versicherungsvermittlern steht allein der Versicherungsmakler auf der Seite seiner Kunden! Im Register benannt alsVersicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden. Er ist verpflichtet die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten einer hinreichenden Anzahl von verschiedenen Versicherern am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen und die er im letztgenannten Fall seinen Kunden benennt.
Ungebundener Versicherungsvertreter (Mehrfachagent)
Im Register benannt als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Der ungebundene Vertreter ist Handelsvertreter und damit Interessenvertreter der von ihm zur Vermittlung angebotenen Versicherer. Er ist verpflichtet die Interessen der von ihm vertretenen Versicherer gegenüber dem Kunden zu wahren und steht damit auf Seiten der Versicherungsunternehmen. Der ungebundene Vertreter ist in seiner Entscheidung frei, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet. Er muss diese Versicherer seinen Kunden benennen. Der ungebundene Vertreter ist jedoch nicht verpflichtet für seine Kunden hinreichenden Marktüberblick zu gewährleisten.
Gebundener Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvermittler)
Im Register benannt als Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO. Gebundene Vertreter sind Handelsvertreter oder Angestellte und damit Interessenvertreter der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Sie sind verpflichtet die Interessen der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen gegenüber dem Kunden zu wahren und stehen damit auf der Seite der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Der gebundene Vertreter muss den/die Versicherer bzw. Unternehmen seinen Kunden benennen, für welche er ausschließlich tätig ist.
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